Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Gebrauchsüberlassung von Mietmaterialien

Gemäß der EU-Verordnung Nr. 524/2013 (vom 21.5. 2013) sowie § 36 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten, können Sie hier das entsprechende Formular aufrufen: http://ec.europa.eu/consumers/odr


1. Das vom Verlag zur Verfügung gestellte Aufführungsmaterial ist sofort nach Empfang auf Inhalt und Voll­ständig­keit zu überprüfen. Eventuelle Beanstandungen müssen dem Verlag innerhalb einer Frist von  zehn Tagen nach Erhalt mitgeteilt werden. Nach Ablauf der Frist können keine Beanstandungen mehr anerkannt werden.

2. a) Die Materiallieferung erfolgt auf Gefahr des Vertragspartners. Eine Haftung bei verspäteter Lieferung wird vom Verlag nicht übernommen. Dies gilt nicht, wenn die Verspätung auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht.
    b) Das Aufführungsmaterial muss unverzüglich nach der letzten Aufführung bzw. nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer gemäß Lieferschein auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners an den Verlag zurückgegeben werden.
    c) Wird das Aufführungsmaterial nicht bis zu dem angegebenen Termin zurückgegeben, können für jeden angefangenen neuen Monat 10% des vereinbarten Mietentgeltes berechnet werden, mindestens jedoch Euro 50,-.
    d) Etwa verlorengegangenes, stark beschädigtes oder sonstwie unbrauchbar gewordenes Aufführungsmaterial oder Teile davon sind dem Verlag zum Neubeschaffungspreis zu ersetzen.
    e) Der Vertragspartner trägt alle Kosten für Beschaffung und Versand des Aufführungsmaterials.

3. a) Bei Ausfall der Aufführung/en ist der Verlag unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen und das  Aufführungs­material zurückzusenden. In diesem Fall wird die Hälfte des Mietentgeltes fällig. Unter­bleibt die Benachrichtigung und die vollständige Rücksendung des gelieferten Aufführungs­materials, ist das gesamte Mietentgelt zu entrichten.
    b) Im Falle der Verschiebung der Aufführung/en ist der Verlag ebenfalls unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen. Sollte/n die Aufführung/en nicht binnen zwei Monaten nachgeholt werden, berechnet der Verlag die Hälfte des in Rechnung gestellten Mietentgeltes als Ausfallgebühr.

4. Für den Fall, dass nach Erstellung der Rechnung an den Vertragspartner diese nachträglich auf einen Dritten umgeschrieben werden muss, hat der Verlag Anspruch auf Aufwandsersatz in Höhe von Euro 30,- zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer für jede um­zuschreibende Rechnung zu Lasten des Vertragspartners.

5. a) Der Vertragspartner darf das Aufführungsmaterial nur für die vereinbarte/n Aufführung/en nutzen. Er darf es weder ganz, noch teilweise zu Auszügen oder Bearbeitungen verwenden, noch ganz oder teilweise abschreiben, digitalisieren oder verviel­fältigen, gleich in welchem Verfahren.
    b) Die Benutzung des Materials zu allen Arten von Audio-/audiovisuellen Produktionen, digitaler Speicherung (online/offline), Übermittlung, Wahrnehmbar­machung usw. ohne vor­herige schriftliche Zustimmung des Verlages ist ausdrücklich untersagt.
    c) Sollte der Verlag einer anderen als der vertragsgegenständlichen Verwertung zustimmen, so ist ein weiteres Entgelt für diese Verwertung zu vereinbaren.
    d) Der Vertragspartner darf das Material nicht einem Dritten, zu welchem Zweck auch immer, ganz oder teil­weise überlassen, verleihen oder vermieten. Im Falle der Zuwiderhandlung haftet der Vertragspartner dem Verlag in Höhe des entstandenen Schadens.
    e) Aufführungen mit dramatisch-musikalischem Charakter, wie z.B. Vertanzungen, mimisch-gestische Dar­stellungen - mit oder ohne Kostüme, mit oder ohne Szenarium - sowie Werkverbindungen jeglicher Art sind nicht Gegenstand dieses Vertrages und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Hierüber ist rechtzeitig vor der Aufführung ein Vertrag mit dem Verlag zu schließen.
    f) Abdruckrechte jeglicher Art, z.B. für Programme, Faltblätter oder andere Publikationen im Zusammenhang mit der/den vertragsgegenständlichen Aufführung/en, müssen mindestens zwei Wochen vor der Aufführung vom Verlag erworben werden.
    g) Zur Ansicht gelieferte Materialteile dürfen ohne vorherige Zustimmung des Verlages nicht für Aufführungen und Aufzeichnungen oder sonstige Auswertungen jeglicher Art verwendet werden.

6. Das Recht der öffentlichen Aufführung ist nicht Gegenstand dieses Vertrages, sondern muss bei der zuständigen Verwertungsgesellschaft, z.B. GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Verviel­fältigungs­rechte, zuständige Bezirksdirektion), VG-Musikedition (Verwertungsgesellschaft zur Wahrnehmung von Nutzungsrechten an Editionen [Ausgaben] von Musikwerken, Königstor 1A, D-34117 Kassel) erworben werden. Die Anmeldung der Aufführung/en muss unter Angabe aller am Werk Berechtigten erfolgen (Komponist, ggf. Bearbeiter, Textdichter, ggf. Übersetzer, ggf. Herausgeber, Verlag). Bei nicht ordnungs­gemäßer Anmeldung der Aufführung bei der zuständigen Verwertungsgesellschaft haftet der Vertragspartner dem Verlag in Höhe der entgangenen Aufführungs­vergütungen, soweit keine anderen Bestimmungen der zuständigen Verwertungsgesellschaft entgegen­stehen. Bei Aufführungen im Ausland sind die dortigen für die musikalischen Aufführungsrechte zuständigen Ver­wertungs­gesellschaften zu unterrichten. Für den Fall, dass es in dem Aufführungsland keine solchen Verwertungs­gesellschaften gibt, ist mit dem Verlag eine gesonderte Vereinbarung bezüglich der Aufführungsrechte und ihrer Vergütung zu treffen.

7. a) Der Verlag hat Anspruch auf je zwei Freikarten der besten Kategorie für jede Aufführung. Sind Vertragspartner und Veranstalter nicht identisch, hat der Vertragspartner die Erfüllung dieses Anspruchs sicherzustellen.
    b) Der Vertragspartner ist ferner verpflichtet, binnen einer Woche nach der Aufführung 2 Exemplare des für die Aufführung ausgegebenen Programms sowie nach Möglichkeit Presseberichte kostenlos an den Verlag zu senden. 

8. Erfüllt der Vertragspartner die vorstehenden Bedingungen nicht, behält sich der Verlag die Geltendmachung von Schadensersatz­ansprüchen vor.

9. Die Lieferung des Notenmietmaterials erfolgt ausschließlich zur vorgenannten Verwertung gemäß Bestellung. Verwertungen darüber hinaus (z.B. Mitschnitte, Film-Fernseh-Hörfunkübertragungen, CD/DVD-Veröffentlichungen, Internetverwertungen u.a. bedürfen der vorherigen Genehmigung des Verlages und sind gebührenpflichtig.

10. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der jeweilige Sitz des Verlages. 

11. Informationen zur Verarbeitung Ihrer im Rahmen Ihrer Bestellung  zur Verfügung gestellten Daten (Informationspflicht gem. Art. 12, 13 DSGVO) erhalten Sie unter: http://www.alkor-edition.com/service/datenschutz/

Stand: Dezember 2018

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von digitalen Aufführungsmaterialien

1. ALKOR-EDITION KASSEL GmbH („VERLAG“) als Agentur für Bühne und Orchester des Bärenreiter-Verlags bietet dem KUNDEN musikalisches Aufführungsmaterial in digitaler Form („Digitalnoten“) zu den nachstehenden Bedingungen an. Diese behalten ihre Gültigkeit, soweit sie nicht durch eine anderslautende schriftliche Vereinbarung zwischen dem VERLAG und dem KUNDEN ersetzt werden. 

2. Zwischen dem VERLAG und dem KUNDEN kommt ein Vertrag über die Nutzung von Digitalnoten zustande, wenn der KUNDE die Zurverfügungstellung von Digitalnoten über einen vom Kunden genau bezeichneten Dienstleister („DIENSTLEISTER“) vom VERLAG verlangt und der VERLAG die Zurverfügungstellung dieser Digitalnoten verbindlich zusagt.

3. Der VERLAG stellt dem KUNDEN die Digitalnoten als pdf-Datei über den DIENSTLEISTER zur Verfügung. Die Nutzung der Digitalnoten durch den KUNDEN setzt voraus, dass der KUNDE seinerseits einen Vertrag mit dem DIENSTLEISTER abschließt. Die Wirksamkeit dieses Nutzungsvertrages zwischen VERLAG und KUNDE ist vom Zustandekommen und der Wirksamkeit des Vertrages zwischen KUNDE und DIENSTLEISTER unabhängig.

4. Der VERLAG wird von seiner Pflicht zur Zurverfügungstellung der Digitalnoten frei, sobald er die Digitalnoten an den vom Kunden bezeichneten DIENSTLEISTER übermittelt hat. Der VERLAG übernimmt keine Haftung für Leistungsstörungen, die im Verhältnis zwischen dem KUNDEN und dem DIENSTLEISTER auftreten. Der VERLAG weist darauf hin, dass für die Wahrnehmbarmachung der Digitalnoten gegebenenfalls ein digitales Endgerät erforderlich ist, welches der KUNDE selbst beschaffen muss. Ferner können dem KUNDEN weitere Kosten durch die Nutzung der Digitalnoten entstehen, etwa Abogebühren oder Telekommunikationsgebühren, die von Dritten erhoben werden. 

5. Der KUNDE darf die Digitalnoten nur für eigene Aufführungen am vereinbarten Ort bzw. nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwenden. Insbesondere darf er sie weder ganz noch teilweise abschreiben, ausdrucken, kopieren oder anderweitig körperlich oder unkörperlich vervielfältigen und/oder einem Dritten überlassen, gleich ob gegen Entgelt oder unentgeltlich und gleich für welchen Zweck. Übertragungen des in den Digitalnoten notierten Werkes durch Rundfunk, Fernsehen oder Internet (Streaming oder Download-Angebote) oder die Aufnahme bzw. Speicherung des Werkes auf Ton-, Bild-Ton- oder sonstigen Datenträgern, gleich für welchen Zweck („Zweitverwertung“), sind ohne ausdrückliche Genehmigung des VERLAGES nicht gestattet.

6. Der KUNDE verpflichtet sich, für die Überlassung der Digitalnoten an den VERLAG die im Nutzungsvertrag vereinbarten oder, wenn kein schriftlicher Nutzungsvertrag abgeschlossen wurde, die üblichen Nutzungsgebühren zu bezahlen. Als üblich gelten diejenigen Nutzungsgebühren, die der VERLAG für die Zurverfügungstellung physischen Aufführungsmaterials verlangt. Ein etwaiger Ausfall einer geplanten Aufführung berührt die Pflicht des KUNDEN zur Zahlung der Nutzungsgebühr nicht.

7. Der KUNDE verpflichtet sich, den VERLAG über jede geplante zusätzliche Verwertung der unter Verwendung der Digitalnoten gespielten Werke unverzüglich schriftlich zu informieren. Sofern der VERLAG eine zusätzliche Verwertung („Zweitverwertung“) genehmigt, ist eine zusätzliche Nutzungsgebühr zu bezahlen. 

8. Der KUNDE hat die Digitalnoten unverzüglich nach der Zurverfügungstellung durch den DIENSTLEISTER auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Etwaige Reklamationen können nur anerkannt werden, wenn sie innerhalb von drei Arbeitstagen nach der Zurverfügungstellung der Digitalnoten durch den DIENSTLEISTER gegenüber dem VERLAG erfolgen.

9. Die Nutzung der Digitalnoten ist zeitlich auf den im Nutzungsvertrag vereinbarten Nutzungszeitraum beschränkt. Wenn der Nutzungszeitraum nicht ausdrücklich beschränkt ist, beträgt er maximal eine Woche nach der letzten Aufführung. Sofern die Möglichkeit der Nutzung der Digitalnoten nach Ende der Vertragslaufzeit nicht bereits durch technische Maßnahmen des DIENSTLEISTERS eingeschränkt oder beendet wird, ist der KUNDE verpflichtet, die Digitalnoten nach Ablauf des Nutzungszeitraums von allen von ihm genutzten Speichermedien endgültig zu löschen.

10. Sofern die vom DIENSTLEISTER eingesetzte Technologie digitale Einrichtungen, Einzeichnungen oder sonstige Ergänzungen und deren Speicherung seitens des KUNDEN ermöglicht, verpflichtet sich der KUNDE, dem VERLAG diese Ergänzungen nach Ablauf des Nutzungszeitraums kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Ferner berechtigt der KUNDE den VERLAG, diese digitalen Einrichtungen, Einzeichnungen oder sonstigen Ergänzungen auch anderen KUNDEN kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

11. Wenn eine bereits erstellte Rechnung nachträglich auf Wunsch des KUNDEN geändert, insbesondere wenn der Rechnungsempfänger oder die Kundenadresse geändert werden soll, hat der VERLAG Anspruch auf Aufwandsersatz in Höhe von Euro 50,00 (ggf. zzgl. MwSt.) für jede geänderte Rechnung zu Lasten des KUNDEN.

12. Das Recht der öffentlichen Aufführung ist nicht Gegenstand des Nutzungsvertrages, sondern muss ggf. bei der zuständigen Verwertungsgesellschaft GEMA oder VG Musikedition bzw. – etwa bei Aufführungen dramatischmusikalischer Werke bzw. bühnenmäßigen Aufführungen sonstiger Musikwerke als integrierende Bestandteile dramatisch-musikalischer Bühnenstücke - vom VERLAG direkt erworben werden. Die Anmeldung der Aufführung/en muss unter Angabe aller am Werk Berechtigten erfolgen (Komponist, ggf. Bearbeiter oder Herausgeber, Textdichter, ggf. Übersetzer, ggf. Herausgeber, Verlag). Bei nicht ordnungsgemäßer Anmeldung der Aufführung bei der zuständigen Verwertungsgesellschaft haftet der KUNDE gegenüber dem VERLAG in Höhe der entgangenen Aufführungsvergütung. Für den Fall, dass im jeweiligen Aufführungsland keine zuständige Verwertungsgesellschaft existiert, ist mit dem VERLAG eine gesonderte Vereinbarung bezüglich der Aufführungsrechte und ihrer Vergütung zu treffen.

13. Von etwaigen Terminverschiebungen ist der VERLAG rechtzeitig zu unterrichten. Der VERLAG hat Anspruch auf je zwei Freikarten der ersten oder zweiten Preiskategorie für jede Aufführung. Sind der KUNDE und der Veranstalter nicht identisch, so hat der KUNDE die Erfüllung dieses Anspruchs sicherzustellen. Ferner sind unmittelbar nach der Aufführung Programme an den VERLAG zu übersenden. Der KUNDE trägt dafür Sorge, dass im Programmheft ein entsprechender Copyright-Vermerk mit dem korrekten Namen des VERLAGES erscheint.

14. Verstößt der KUNDE gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, wird eine Vertragsstrafe in der doppelten Höhe der vereinbarten Nutzungsgebühr oder, falls keine Nutzungsgebühr vereinbart wurde, der üblichen Nutzungsgebühr fällig. Sonstige Ansprüche des VERLAGES im Zusammenhang mit der Zurverfügungstellung der Digitalnoten, die infolge einer zusätzlichen, vom VERLAG nicht genehmigten Verwertung entstehen, (wie eventuelle Schadensersatzansprüche), werden hierdurch nicht abgegolten und sind zusätzlich zur Vertragsstrafe zahlbar.

15. Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen dem VERLAG und einem gewerblichen KUNDEN findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Sofern es sich bei dem KUNDEN um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem VERLAG und dem KUNDEN Kassel.

16. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Digitalnoten ab dem 01.03. 2021