Das Recht der öffentlichen Aufführung muss bei urheberrechtlich geschützten Werken bei der zuständigen Verwertungsgesellschaft, z.B. GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, zuständige Bezirksdirektion) erworben werden.
Das Recht der öffentlichen Aufführung muss bei wissenschaftlich-kritischen Ausgaben bei der zuständigen Verwertungsgesellschaft, z.B. VG-Musikedition (Verwertungsgesellschaft zur Wahrnehmung von Nutzungsrechten an Editionen [Ausgaben] von Musikwerken, Friedrich-Ebert-Str. 104, D-34119 Kassel) erworben werden.
Die Anmeldung der Aufführung/en muss unter Angabe aller am Werk Berechtigten erfolgen (Komponist, ggf. Bearbeiter, Textdichter, ggf. Übersetzer, ggf. Herausgeber, Verlag). Bei Aufführungen im Ausland sind die dortigen für die musikalischen Aufführungsrechte zuständigen Verwertungsgesellschaften zu unterrichten. Für den Fall, dass es in dem Aufführungsland keine solchen Verwertungsgesellschaften gibt, ist mit dem Verlag eine gesonderte Vereinbarung bezüglich der Aufführungsrechte und ihrer Vergütung zu treffen.